ABSTURZSICHERUNG: GESETZLICHE VORSCHRIFTEN ERFORDERN MAßNAHMEN
Sowohl in der Industrie als auch im Hoch- und Tiefbau kommt es regelmäßig vor, dass Arbeiten in einer heiklen Fallhöhe verrichtet werden müssen. Bei unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen birgt dies natürlich die Gefahr eines Absturzes – und im schlimmsten Fall können daraus ernsthafte Verletzungen oder sogar noch gravierendere Konsequenzen resultieren. Folgerichtig liegt es nicht im Ermessen des Arbeitgebers oder Gebäudebetreibers, ob eine wirksame Absturzsicherung bei Reinigungs-, Wartungs- und Bauarbeiten in großer Höhe eingerichtet wird und wie diese konkret aussieht. Vielmehr greifen bei derart riskanten Arbeiten gesetzliche Vorschriften, die zwingend umgesetzt werden müssen.
Allgemeine und konkrete Regelungen und Normen zur Absturzsicherung sind unter anderem im Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheitsverordnung, in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit und in der Arbeitsstättenrichtlinie definiert. Letztere enthält beispielsweise die fundamentale gesetzliche Vorschrift, laut der eine Gefährdung durch Absturz bereits bei einer Fallhöhe von mehr als einem Meter vorliegt. Ab dieser Marke ist die Anbringung eines Geländers zwingend vorgeschrieben. Abhängig von der jeweiligen Fallhöhe muss auch das Geländer eine gewisse Mindesthöhe mitbringen und einer bestimmten Maximalhorizontallast standhalten. Für Arbeiten auf Dächern gelten in Bezug auf die Absturzsicherung ebenfalls spezielle Vorgaben.
ABSTURZSICHERUNG: VORSCHRIFTEN SENKEN NACHWEISLICH DIE ZAHL DER ARBEITSUNFÄLLE
Dass eine professionelle Absturzsicherung und letztlich auch die gesetzlichen Vorschriften die gewünschte Wirkung erzielen, wird spätestens bei einem Blick auf die Statistik ersichtlich. Während sich im Jahr 2000 noch 918 schwere Arbeitsunfälle mit Todesfolge ereigneten, waren es 2020 nur noch 399 – also deutlich weniger als die Hälfte. Es lohnt sich folglich, genauere Informationen über die in Ihrem Betrieb ratsamen bzw. obligatorischen Maßnahmen einzuholen und diese anschließend umzusetzen. Nur so können Sie Ihren Beschäftigten ein rundum sicheres Arbeitsumfeld garantieren.
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