ABSTURZSICHERUNG: DIE HÖHE IST EIN ENTSCHEIDENDER ASPEKT
Je höher es hinausgeht, desto tiefer ist der Fall bei unzureichender Absicherung – mit unabsehbaren Folgen für die körperliche Unversehrtheit. Entsprechend ist es selbstverständlich, dass für die professionelle Absturzsicherung die Höhe des Arbeitsumfeldes eine große Rolle spielt. Lesen Sie auf dieser Seite mehr darüber, welche Auswirkungen die Einsatzhöhe auf die Absturzsicherung hat – sowohl, was vorgegebene gesetzliche Vorschriften als auch, was sicherheitstechnische Überlegungen betrifft.
Bei der Absturzsicherung gibt es schon deshalb keine völlig einheitlichen gesetzlichen Vorschriften, weil unterschiedliche Vorgaben für diverse Arbeitsbereiche von verschiedenen Trägern formuliert worden sind. In der Regel werden jedoch allgemeine Vorrichtungen zur Absturzsicherung ab einer Höhe von zwei Metern sowie speziell auf Dächern meistens ab einer potenziellen Absturzhöhe von drei Metern benötigt. Die zu berücksichtigenden Absturzhöhen können sich individuell je nach Einsatzbereich allerdings auch weiterhin unter Einbeziehung der folgenden Faktoren, unterscheiden:
- Wie hoch ist die potenzielle Absturzhöhe (Höhenunterschied)?
- Wie ist der Untergrund beschaffen, auf dem die Absturzsicherung/der Anschlagpunkt errichtet werden soll?
- Wie ist der Untergrund der tieferliegenden Fläche beschaffen?
WELCHE ABSTURZSICHERUNG IST AB WELCHER HÖHE SINNVOLL?
Viele Laien werden sich über die relativ geringen Absturzhöhen von zwei oder drei Metern wundern. Die bestehenden und scheinbar strengen Regelungen sind jedoch mehr als sinnvoll, wenn man berücksichtigt, dass in Österreich und Deutschland noch immer rund ein Drittel der tödlichen Arbeitsunfälle auf einen Sturz zurückzuführen sind. Ohne zuverlässige Absturzsicherung ist ein Sturz aus niedriger Höhe dafür häufiger als gedacht verantwortlich, da das entsprechende Verletzungsrisiko hierbei oftmals unterschätzt wird. Eine kollektive Absturzsicherung durch Geländer etc. hat aus technischen Gründen bei Stürzen aus geringer Höhe allerdings Vorrang: Denn wenn ein Mitarbeiter weniger als fünf Meter stürzt, kann ein individuelles Auffangsystem aufgrund des integrierten Falldämpfers den Aufprall meistens kaum verhindern. Bei größeren Absturzhöhen kommt die ausgeklügelte Technik der modernen PSA-Systeme mit ihren obligatorischen Dämpfungsvorrichtungen voll zum Tragen – zumal in solchen Fällen, in denen eine kollektive Absturzsicherung aus den verschiedensten Gründen nicht zur Anwendung kommen kann.
Detaillierte Angaben zu Falldämpfern sowie zur Länge der dazugehörigen Sicherungsseile können Sie jeweils unseren Produktbeschreibungen entnehmen. Sollten sich darüber hinaus weitere Fragen zum Zusammenhang von individueller Absturzsicherung und möglicher Höhe eines Sturzes ergeben, stehen Ihnen die erfahrenen Experten von MARTIN PSA natürlich gern mit Rat und Tat zur Seite.
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